Im Menüshop ist eine solche Lösung bewusst nicht integriert, denn: Für Essen auf Rädern gilt nach allgemeiner Auffassung gar kein Widerrufsrecht. Der dafür relevante §312g Abs. 2 schließt (9) "Lieferung von Speisen (... für ...) einen spezifischen Termin oder Zeitraum" aus, zusätzlich (2) auch "Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde", was beim Erhitzen oder bei der Lieferung von Tiefkühl-Essen (und Unterbrechung der Kühlketten-Nachverfolgbarkeit) der Fall ist.
Und weil es kein Widerrufsrecht gibt, gibt es logischerweise auch keine Pflicht, dafür einen einfachen Zugang bereitzustellen.
Aber: Wenn Sie in Ihrem Shop trotzdem eine Seite mit einer "Widerrufsbelehrung" einbauen (und selbst wenn diese nur erklärt, dass es eben gar kein Widerrufsrecht gibt), dann könnten Verbraucher durch die Existenz einer solchen Seite glauben, es gäbe ein Widerrufsrecht. Und daraus ableiten, dass Sie auch einen Button brauchen. Ob Sie dieser Interpretation folgen, müssen Sie selbst beurteilen bzw. juristisch klären lassen.
Unser Tipp: Nennen Sie die Seite nicht "Widerrufsrecht", sondern z.B. "Infos zum Widerruf". Und erklären Sie dann, warum kein Widerrufsrecht gilt (aber ggf., welche Möglichkeiten einer Stornierung Sie anbieten). Dann gehen Sie dem Problem aus dem Weg.
Wenn Sie auf Ihrer (normalen) Webseite einen Widerrufs-Button haben, können Sie sich den natürlich auch einfach aus dem Menüshop heraus dorthin verlinken. Legen Sie sich dazu einfach eine neue Seite (an der gewünschten Stelle) an vom Typ "externer Link" (das Kettenglied-Symbol) und tragen Sie in den Seiteneigenschaften das Verweisziel ein, https:// und dann www.Ihre-Webseite/IhrWiderrufslink.
Aber: Das Vorhandensein einer Widerrufsmöglichkeit für ein Produkt, das gar kein Widerrufsrecht vorsieht, ist natürlich auch wieder rechtlich problematisch. Sie sollten in Ihrer Widerrufslösung ggf. klarstellen, dass für Essen auf Rädern kein Widerruf, aber eine (fristgemäße) Kündigung möglich ist.